Vorratsdatenspeicherung – Bundesverfassungsgericht untersagt sie?

2. März 2010
Von frankie

Wenn ich das richtig verstanden habe, was ich bei golem.de da lese, dann bin ich mehr als happy. Die diversen Bundesregierungen übertreiben es ja nach meinem Geschmack echt mit Überwachungswahnsinn und dem “Bösen-Bürger-Image”.

Also, um was geht es:
seit 2008 werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Offiziell geschieht dies zur Strafverfolgung und zur Abwehr des “Bösen”. Das Böse könnten natürlich auch Steuersünder sein. ;-)
Gegen diese Praxis und die entsprechenden Gesetzestexte haben ausweislich der heutigen Meldungen fast 35.000 Bürger Beschwerde eingelegt.

Und nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt und mit unserem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar ist.

Hier finden Interessierte die offizielle Pressemitteilung dazu!

Schön, eine gute Nachricht!
Und trotzdem glaube ich nicht, dass die nun alle Daten über mich löschen!

Hmmmmm!

:-)

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One Response to “ Vorratsdatenspeicherung – Bundesverfassungsgericht untersagt sie? ”

  1. Alex on 2. März 2010 at 14:45

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html

    Endlich! :)